Rauchmelder – ein wichtiger Lebensretter

Viele Menschen fragen sich, warum man sein Haus mit Rauchmeldern ausstatten sollte, schließlich kosten Diese ja auch Geld. Und da es ja so oder so nicht im eigenen Heim brennt, würde man diese Rauchmelder auch nie brauchen. Doch hier ein paar Fakten die eindeutig das Gegenteil beweisen:

Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn.
Die meisten Brandopfer – 70% – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch.

95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung!

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist
aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus

Wie ist die Rauchmelderpflicht in Bayern geregelt?

In welchen Räumen sind Rauchmelder in Bayern verpflichtend vorgeschrieben? Und wer ist für Einbau und Wartung zuständig? Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift laut Landesbauordnung finden Sie hier im Überblick:

Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Bayern?

Unabhängig davon wurde im September 2012 die Rauchmelderpflicht in Bayern beschlossen. Konkret heißt dies:

– für Neu- & Umbauten muss ab 01.01.2013,
– Für Bestandsbauten besteht eine Nachrüstpflicht aber hier gilt eine Übergangsfrist, diese endet jedoch spätestens am 31.12.2017

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
  • In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):

  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
    ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

Textquelle und weitere Infos: www.rauchmelder-lebensretter.de